Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Langerichts Stuttgart aufgehoben in der ein Unternehmer zu 3600 Euro Strafe verurteilt wurde.
Grund: Der Vertrieb von Anti- Nazi Stickern, T-Shirts usw. die sich eindeutig gegen Rechtsextremismus wenden.

Zum Glück ist das lächerliche Urteil des Landgerichts aufgehoben worden. Laut dem Bundesgerichtshof ist die Verbreitung von durchgestrichenen und verfremdeten Hakenkreuzen erlaubt wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus offenkundig und eindeutig ist.