Um den Lehrgang zum Truppführer machen zu können, muss man den Truppmann Teil 2 absolviert haben. Dies ist kein gesonderter Lehrgang wie die anderen sondern besteht aus verschiedenen Modulen die man in der Einsatzabteilung macht.
Andere Module werden auch von bestimmten Abteilungen angeboten oder selbst durch die Abteilung Ausbildung angeboten.
Dazu bekommt man ein Ausbildungsheft in dem 40 verschiedenste Module sind die man absolvieren muss. Das ändert sich allerdings auch von Jahr zu Jahr. Ich glaube der Jahrgang nach mir hat sogar zwei Module mehr zu absolvieren, aber das ist ja ein anderes Thema.
Als ich mit dem Truppmann Teil 2 angefangen habe, war dies für zwei Dinge wichtig. Zum einen benötigt man um Truppführer zu werden eben eine gültige G26.3 (Atemschutztauglichkeit), das Leistungsabzeichen in Bronze, sowie eine 2 jährige Einsatzerfahrung als Truppmann.
Zudem ist der Truppmann Teil 2 Voraussetzung um zum Oberfeuerwehrmann befördert zu werden.
So bin ich jetzt ganz froh, dass ich meine 40 Module endlich zusammen habe da ich ja nächstes Jahr auf jeden Fall den Lehrgang zum Truppführer machen soll.
Ich habe ja bereits ausnahmsweise den Lehrgang zum Maschinisten gemacht, für den man regulär eigentlich Truppführer sein muss. Dafür war abgesprochen, dass ich eben diesen Truppführerlehrgang ebenfalls zeitnah nachhole. Und eben dafür habe ich die Module zum Truppman Teil 2 benötigt.
Ein Modul fehlt mir jetzt noch, und zwar DLK/ Angriffs- und Rettungsweg/ Arbeiten im Drehleiterkorb. Also auf Deutsch die Drehleiter. Da die drei Kameraden die nach mir gekommen sind dies auch noch benötigen will unser Kommandant zusehen, dass wir vier dieses Modul noch im ersten Quartal nächsten Jahres machen können.
Damit wisst ihr also auch worum es bei diesen Modulen so geht.
Es geht um die Vertiefung des „Feuerwehrhandwerks“ und um im Thema zu bleiben damit die Ausbilder beim Truppführerlehrgang nicht wieder von vorne anfangen müssen.
So hat man neben der Drehleiter also Module wie Hydraulisches Rettungsgerät, Innenangriff/ Atemschutznotfall, Einsatzübung Menschenrettung, Einsatzübung PKW- Unfall, aber auch Belastungsfaktoren/ Krisenintervention oder theoretische Dinge wie Zivil- und Katastrophenschutz THW, IV Genfer Abkommen.