Atemschutzübungsanlage

Gestern ging es mit der Abteilung zur Feuerwehrübungsanlage (Füba) in Eschbach. Dort ging es über die Atemschutzübungsanlage (AÜA), um die Belastungsübung und die Unterweisung zum Thema Atemschutz zu absolvieren. Um Atemschutzgeräteträger sein zu dürfen, sind diese zwei Module die man jährlich absolvieren muss Pflicht. Dazu kommen aber auch noch andere Dinge dazu. Bei dem belastungstest aufg der AÜA muss man unter Atemschutz auf Sportgeräten ein bestimmtes Soll erfüllen, sowie einen Hindernisstrecke durchlaufen. Wobei durchlaufen falsch ist, denn man kriecht und zwängt sich mehr durch Hindernisse 😉 Bestanden ist der Belastungstest wenn man alles absolviert und mit seiner Luft aus dem Pressluftatmer ausgekommen ist. Bei den Sportgeräten hat man Laufband, Ergometer, Hammerschlag und Endlosleiter zur Auswahl, und man muss Stationen machen. Also meinetwegen 2x Laufband, 1x Hammerschlag und 1x Endlosleiter. Das kann man aber beliebig selbst wählen. Es lief aber alles ganz gut, auch wenn ich gemerkt habe, dass ich jetzt tatsächlich 2 Monate keinen Sport gemacht habe, und letzte Woche erkältet war. Damit habe ich die beiden Anforderungen für dieses Jahr auf jeden Fall schon mal erfüllt. Jetzt fehlt noch ein Einsatz oder eine Einsatzübung unter Atemschutz was aber jetzt kein großes Ding ist. Dann habe ich die jährlichen Kriterien schon mal erledigt. Und Ende des Monats steht bei mir auch wieder Gesundheitsuntersuchung (ehemals G26.3) an, die ja mindestens alle drei Jahre fällig ist. Wenn euch interessiert wie die Hindernisstrecke aussieht und was man da machen muss schaut einfach hier vorbei: AÜA & Atemschutzgeräteträger . Dort gibt es auch Fotos dazu. Auf jeden Fall darf man sich durch alle Menge Hindernisse wie lange Röhren, Ringe, Schachtdeckel usw. quälen. Das man die Belastungsübung bestanden hat wird dann auch dem Amt für Brand und Katastrophenschutz übermittelt und man selbst trägt dies auch in sein Atemschutzblatt ein. Dort wird alles vermerkt was Atemschutz angeht. Jeder Einsatz, jede Übung bei dem man Atemschutz getragen hat, wie auch die ärztlichen Untersuchungen, Lehrgänge und halt die Unterweisungen und Belastungsübungen. So hat man immer einen Nachweis über seine Tauglichkeit als Atemschutzgeräteträger.