60 Jahre Grundgesetz

Habe gerade ganz gespannt die Wahl zum Bundespräsidenten verfolgt. Am Ende ist es doch so ausgegangen wie ich es vorher vermutet habe, und Horst Köhler kann weitere fünf Jahre im Amt bleiben. Eine gute Sache, schließlich spricht sich ein Großteil aller Deutschen dafür aus. Ich hätte es schon als merkwürdig empfunden wenn man einen so beliebten Präsidenten abgewählt hätte, und dies aus reinen machttaktischen Gründen.
Neben diesem guten Ergebnis für Deutschland wird heute auch der Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert, eines der größten Errungenschaften in der deutschen Geschichte.
Dieses Grundgesetz ermöglicht es uns hier in Frieden und Freiheit zu leben, eine leider nicht oft gewürdigte Tatsache, weil wir sie bereits als Selbstverständlichkeit ansehen.
Doch beim täglichen Anschauen der Nachrichten sollte man sich vielleicht immer wieder bewusst machen, welches Glück wir hier haben.
Eine, wenn nicht die Grundvorrausetzung für dieses angenehme Leben ist das Grundgesetz, dessen 60-jähriges Bestehen heute gefeiert wird.
Die Bürger dürfen stolz darauf sein wie sich Deutschland entwickelt hat.

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Alleine wenn man sich diese ersten fünf Artikel aus dem Grundgesetz durchliest sollte man doch Gänsehaut bekommen. Zahlreiche Menschen haben ihr Leben dafür gegeben, um uns ein Leben in dieser Freiheit zu ermöglichen.
Und überall auf der Welt sterben heute Menschen, weil sie die für uns so selbstverständlichen Rechte fordern.
Damit Deutschland auch weiterhin ein Land der Freiheit bleibt, ist es wichtig, dass die Bürger sich aktiv für diese Freiheit einsetzen und z.B. zur Wahl gehen.
Am 7.Juni ist wieder eine wichtige Wahl, denn dann finden die Wahlen zum europäischen Parlament statt.
Auch dies (die Europäische Union) ist ein wichtiger Bestandteil für ein friedliches und freiheitliches Zusammenleben der Völker in Europa. Und auch wenn man vieles an der Europäischen Union kritisieren kann, so sollte man den Umstand bedenken, dass es erst mit dieser Union dazu kommen konnte, dass aus rivalisierenden und verfeindeten Nachbarstaaten nun Freunde geworden sind.
Und so hoffe ich, dass auch in sechszig Jahren noch der Geburtstag unsereres Grundgesetzes gefeiert wird, und wir weiterhin in einem friedlichen und freiheitlichen Europa leben können.